Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendungsbereich
Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kunden und der DELO-Elektro KLG.
2. Leistungen der DELO-Elektro KLG
Die Rechnung ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Verfalldatum zu bezahlen. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt.
3. Vorauszahlung und Sicherheit
Für zu erbringende Leistungen kann die DELO Elektro KLG Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.
4. Zahlungsverzug
Leisten die Kunden die Zahlung, die Akontozahlung, die Vorauszahlung oder Sicherheit trotz Mahnung nicht, so kann die DELO-Elektro KLG bestehende Vertragsverhältnisse frist- und entschädigungslos auflösen und insbesondere die Lieferung der Dienstleistungen und Produkte einstellen. Die Kunden tragen die der DELO-Elektro KLG durch den Zahlungsverzug entstandenen Schäden.
5. Garantie und Haftung der DELO-Elektro KLG
Die DELO-Elektro KLG steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Die Garantie ist im einzelnen den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Bei Vertragsverletzungen haftet die DELO-Elektro KLG für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft.
6. Leistungen der Kunden
Die Kunden sorgen dafür, dass die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte gesetzes- und bestimmungsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten wie das Bereitstellen von Räumlichkeiten, die Sicherstellung des Zuganges zu technischen Anlagen, die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben.
7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Zahlungsbedingungen
8. Inkrafttreten
Inkrafttreten
Die vorliegenden AGB treten am 1.1.2023 in Kraft und gelten für alle bestehenden Vertragsverhältnisse zu Kunden.
9. Änderungen
Die DELO-Elektro KLG gibt den Kunden Änderungen dieser AGB sowie Änderungen in den Leistungsbeschreibungen rechtzeitig bekannt, dass sie das Vertragsverhältnis mit der DELO-Elektro KLG innerhalb der Kündigungsfrist auflösen können. Ohne Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als von den Kunden angenommen.
10. Schlussbestimmungen Übertragung von Rechten und Pflichten
Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Vertragsverhältnisse unterstehen schweizerischem Recht.